Viele Rentnerinnen und Rentner überlegen, ob sie zusätzliche staatliche Hilfe im Alter beanspruchen dürfen. Die Antwort darauf hängt meist von den persönlichen Lebensumständen ab. Zu den zentralen Ansprüchen gehören Grundsicherung im Alter, Wohngeld und je nach Bedarf Pflegeleistungen.
Die wichtigste Voraussetzung: Ein Einkommen und Vermögen, das unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Für die Grundsicherung zum Beispiel wird neben der gesetzlichen Rente auch jedes weitere Einkommen, wie private Renten, Nebeneinkünfte oder Kapitalerträge, berücksichtigt. Auch Rücklagen auf Spar- und Girokonten werden angerechnet. Die aktuellen Freibeträge und Berechnungsgrundlagen erfahren Sie auf Webseiten der Sozialbehörden oder direkt bei den Beratungsstellen vor Ort.
Beim Wohngeld wird auf die Höhe der Wohnungskosten und den Haushalt abgezielt. Auch Pflegegeld ist an den festgestellten Pflegegrad gebunden und kann ergänzend beantragt werden, wenn Pflegebedarf besteht.
Nicht jeder, der schon im Ruhestand ist, hat automatisch Anspruch auf alle Leistungen.
- Wichtig ist, regelmäßig Nachweise zum eigenen Haushaltseinkommen und zu den Ausgaben bereit zu halten.
- Anrechnungsfrei bleiben steuerfreie Einnahmen wie ein Pflegegeld für Angehörige oder eine Ehrenamtsvergütung.
- Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt stets einzeln und individuell durch die zuständigen Sozialträger.
Für die Berechnung staatlicher Hilfen werden alle relevanten Daten sorgfältig geprüft. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
- Höhe und Herkunft des Einkommens
- Miete und angemessene Wohnkosten
- Besitz von Vermögenswerten über den Freibeträgen
- Pflegegrad bei Pflegebedürftigkeit
Beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Prüfungen unterschiedlich ausfallen können. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jeder Einzelfall individuell entschieden wird. "Ergebnisse können variieren."